STAATLICHE FÖRDERUNG

Wenn Sie ihre Heizung auf Erneuerbare Energie umstellen, erhalten Sie vom Staat Förderungszuschüsse. Diese Förderungen erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Informationen zu den Fördergeldern erhalten Sie in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Für die BAFA Förderung erfüllen unsere Wärmepumpen die technischen Anforderungen und sind daher auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen aufgeführt.

BWP Förderrechner

Mit dem Förderungsrechner vom Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP), können Sie in wenigen Schritten herausfinden, wie hoch Ihr möglicher Zuschuss ausfällt, technische Anforderungen sowie das richtige Antragsverfahren.

Der Antrag für die Förderung muss vor dem Vorhabensbeginn eingereicht werden. D.h. bevor die Wärmepumpe rechtsverbindlich in Auftrag gegeben wird. Im Anschluss erhalten Sie kurzfristig eine Eingangsbestätigung, die allerdings noch nicht die Förderzusage darstellt. Nachdem Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie den Einbau der Wärmepumpe beauftragen und durchführen lassen. Die Zusage für die Förderung, den sogenannten Zuwendungsbescheid, erhalten Sie nach Prüfung, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Wie hoch Ihr Förderzuschuss voraussichtlich ausfällt, können Sie über den BWP Förderrechner ermitteln. Wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, haben Sie zwölf Monate Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen und gleichzeitig Boni zu beantragen. In Ausnahmefällen können Verlängerungen beantragt werden.

Alle Anträge werden elektronisch über die BAFA-Website eingereicht.